Depotbank

Eine österreichische Kapitalanlagegesellschaft muss gemäß dem InvFG 2011 (OGAW-Richtlinie) für das von ihr verwaltete Sondervermögen ein Kreditinstitut als Depotbank mit der Verwahrung beauftragen. Die Depotbank führt insbesondere die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen, die Ermittlung der Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie Ausschüttungen an die Anteilsinhaber:innen durch.