Ukrainische Aktien befanden sich nicht im Portfolio. 

Ausblick

Da die russische Börse bis auf weiteres geschlossen bleibt, es keine Informationen betreffend eines Öffnungsdatums gibt und die Handelbarkeit der russischen Wertpapiere sehr eingeschränkt ist, bleibt das Anteilscheingeschäft des ERSTE STOCK EUROPE EMERGING weiterhin ausgesetzt, da eine Preisbildung derzeit nicht möglich ist. Die Situation wird täglich beobachtet, es kann aber aufgrund der aktuellen politischen Situation nicht vorausgesagt werden, wann eine Wiederaufnahme der Preisberechnung und des Anteilscheingeschäfts erfolgen kann. Über eventuellen Änderungen werden wir zeitnah informieren.

Die zukünftige Entwicklung des gesamten Portfolios wird auch weiterhin maßgeblich von der aktuellen geopolitischen Situation bestimmt werden. Eine weitere Eskalation könnte abermals zu Kursverlusten führen. Eine Deeskalation könnte zu einer weiteren Erholung der osteuropäischen Aktien beitragen.

Kostenreduktion

Vor dem Hintergrund des eskalierenden Konflikts zwischen Russland und der Ukraine sind die Handelsbedingungen an den lokalen Märkten derzeit nicht so, wie sie normalerweise funktionieren würden.

Nach der Einstellung der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen und der Veröffentlichung eines NAV, hat sich die Erste Asset Management GmbH dazu entschlossen, die Verwaltungsgebühr wie folgt zu ändern.

Die Reduzierung der Verwaltungsgebühr gilt bis auf weiteres und rückwirkend ab 1. März 2022 .

Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.