Preisaussetzung: ERSTE BOND DANUBIA

Aufgrund der aktuellen politischen Lage und den dadurch verbundenen Unsicherheiten betreffend den Handel der im Fonds enthaltenen russischen Wertpapiere sowie den gegen Russland verhängten Sanktionen werden für den angeführten Fonds ab 01.03.2022 die Preisberechnung und das Anteilscheingeschäft ausgesetzt.

Die Wiederaufnahme des Anteilscheingeschäfts wird gesondert bekannt gegeben.

Im Detail:

ERSTE BOND DANUBIA - alle bis 25.02.22, 15:45 Uhr (Cut-Off) eingelangten Aufträge werden mit dem Fondspreis von 28.02.22 abgerechnet, alle nach dem 25.02.22, 15:45 Uhr eingelangten storniert (Kauf) oder gesammelt und mit dem nächsten Fondspreis abgerechnet (Verkauf).

Wie ist die Preisaussetzung geregelt:

  • Prinzipiell ist eine KAG gemäß InvFG 2011 verpflichtet Fondsanteile jederzeit zurückzunehmen – im Prospekt sind die Orderusancen geregelt, wie Cut-Off-Zeiten.
  • In Ausnahmesituationen kann die Rücknahme/Ausgabe von Fondsanteilen ausgesetzt werden.
    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein wesentlicher Teil der Wertpapiere im Fonds nicht mehr gehandelt werden können und somit keine zuverlässige Preisbildung mehr möglich ist.
  • Damit hier keine Ungleichbehandlung von Anteilsinhabern passiert, werden weder Kauf- noch Verkaufsorders durchgeführt, bis wieder eine Preisfestsetzung möglich ist.
  • Die Aussetzung des Anteilscheingeschäfts, was gestern passiert ist, und dessen Wiederaufnahme, muss bei der FMA angezeigt und in der Wr. Zeitung veröffentlicht werden.

Warum wurde diese Maßnahme gesetzt:

Der Handel mit russischen Wertpapieren ist derzeit nicht mehr uneingeschränkt möglich und es wurden umfangreiche Sanktionen uA betreffend den Handel mit russischen Wertpapieren verhängt.
Somit kann für den Fonds kein fairer Preis mehr ermittelt werden und zur Gleichbehandlung aller Anteilsinhaber werden weder Anteilskäufe noch Anteilsverkäufe durchgeführt.

Preisaussetzung: ERSTE BOND DANUBIA

Aufgrund der aktuellen politischen Lage und den dadurch verbundenen Unsicherheiten betreffend den Handel der im Fonds enthaltenen russischen Wertpapiere sowie den gegen Russland verhängten Sanktionen werden für den angeführten Fonds ab 01.03.2022 die Preisberechnung und das Anteilscheingeschäft ausgesetzt.

Die Wiederaufnahme des Anteilscheingeschäfts wird gesondert bekannt gegeben.

Im Detail:

ERSTE BOND DANUBIA - alle bis 25.02.22, 15:45 Uhr (Cut-Off) eingelangten Aufträge werden mit dem Fondspreis von 28.02.22 abgerechnet, alle nach dem 25.02.22, 15:45 Uhr eingelangten storniert (Kauf) oder gesammelt und mit dem nächsten Fondspreis abgerechnet (Verkauf).

Wie ist die Preisaussetzung geregelt:

  • Prinzipiell ist eine KAG gemäß InvFG 2011 verpflichtet Fondsanteile jederzeit zurückzunehmen – im Prospekt sind die Orderusancen geregelt, wie Cut-Off-Zeiten.
  • In Ausnahmesituationen kann die Rücknahme/Ausgabe von Fondsanteilen ausgesetzt werden.
    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein wesentlicher Teil der Wertpapiere im Fonds nicht mehr gehandelt werden können und somit keine zuverlässige Preisbildung mehr möglich ist.
  • Damit hier keine Ungleichbehandlung von Anteilsinhabern passiert, werden weder Kauf- noch Verkaufsorders durchgeführt, bis wieder eine Preisfestsetzung möglich ist.
  • Die Aussetzung des Anteilscheingeschäfts, was gestern passiert ist, und dessen Wiederaufnahme, muss bei der FMA angezeigt und in der Wr. Zeitung veröffentlicht werden.

Warum wurde diese Maßnahme gesetzt:

Der Handel mit russischen Wertpapieren ist derzeit nicht mehr uneingeschränkt möglich und es wurden umfangreiche Sanktionen uA betreffend den Handel mit russischen Wertpapieren verhängt.
Somit kann für den Fonds kein fairer Preis mehr ermittelt werden und zur Gleichbehandlung aller Anteilsinhaber werden weder Anteilskäufe noch Anteilsverkäufe durchgeführt.