Anleihen mit Impact

Investieren Sie Grün.

Der ERSTE GREEN INVEST MIX investiert insbesondere in sogenannte Green Bonds (über Fonds oder direkt). Dabei handelt es sich um Anleihen, die ausschließlich zur Finanzierung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten dienen. Diese Nutzung ist vertraglich zugesichert und wird sowohl vorab als auch während der Laufzeit der Anleihe extern geprüft. Dadurch entstehen Zukunftsprojekte in einer Vielzahl von Themenbereichen.

Themenbereiche

 

Erneuerbare Energie & Energieeffizienz

  • Stromerzeugung aus Erneuerbaren Quellen
  • Entwicklung der Energienetze zur besseren Einbindung erneuerbarer Energieträger
  • Effizienzsteigerung bei bestehenden Kraftwerken
  • Reduktion des Energieverbrauchs in der Industrie

Infrastruktur & Nachhaltiges Bauen

  • Bau nachhaltiger Immobilien & Sanierung Bestandsgebäude
  • Öffentliche Infrastruktur (Stadtentwicklung, Radwege…)

Mobilität

  • Projekte im öffentlichen Nah- und Fernverkehr
  • Elektro und Hybride Mobilität

Wasser & Abfallbehandlung

  • Wasserversorgung & Abwasseraufbereitung
  • Recycling & Abfallbehandlung

Landwirtschaft, Ökosysteme & Biodiversität

  • Förderung nachhaltiger Landwirtschaft
  • Schutz von Lebensräumen und gefährdeten Tierarten

Messbarer Impact

Die durch Green Bonds erzielten positiven Veränderungen sind messbar und werden für die Kund:innen transparent dargestellt. Die untenstehenden Daten zeigen den Impact des ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL IMPACT, der zu einem großen Teil der Anleihen Komponente des ERSTE GREEN INVEST MIX entspricht.
 

Risiko kontrollieren

Alle Investitionen des ERSTE GREEN INVEST MIX werden anhand der erprobten ERSTE RESPONSIBLE ESG-Kriterien geprüft. Es werden beispielsweise nicht nur die Projekte, die ein Green Bond finanziert geprüft, sondern auch das Unternehmen, das dahinter steht. Versteckte ESG-Risiken werden schnell erkannt und ethische Standards gesichert. Sogenanntes Greenwashing, also das Vortäuschen ökologischen Nutzens bei sonstiger Beibehaltung unnachhaltiger Praktiken wird vermieden: So kommen etwa Anleihen einer Lokalregierung für den Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel bei gleichzeitiger Förderung von Kohle nicht in Frage.
 

Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. 

Kontakt

Sie haben Fragen oder wünschen mehr Infos? Die Betreuer:innen der Erste Bank oder Sparkasse helfen Ihnen gerne.