Die Offenlegungsverordnung (VO (EU) 2019/2088) führt nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ein.
Informationen gemäß Art 3 VO (EU) 2019/2088
- Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel und der Transition zu einer CO2-reduzierten Wirtschaft, Schutz der Biodiversität, Ressourcenmanagement sowie Abfall und sonstigen Schadstoffemissionen.
- Sozialrisiken im Zusammenhang mit Arbeits- und Sicherheitsbedingungen sowie der Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards, der Achtung der Menschenrechte und Produktionssicherheit.
- Governancerisiken im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht der Unternehmensführungsorgane, den Maßnahmen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption sowie der Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften.
- der regelmäßigen Überprüfung quantitativer Vorgaben und Beschränkungen im Risikomanagement unter Zuhilfenahme von
- Positiv-Listen und/oder
- Negativ-Listen
- weiteren unterstützenden (quantitativen) Auswertungen im Risikomanagement zur Plausibilisierung von Annahmen und weiterführenden (relevanten) Informationen für das Management
- der Überprüfung der Prozesse und Dokumentationen im regelmäßigen Prüfungsprozess von OP-Risk, IKS und Compliance
Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Die Nachhaltigkeitsrisiken sind nicht als eigenständige Risikoart zu betrachten, sondern in den bestehenden Risikokategorien abzubilden, da sie auf bestehende Risikoarten einwirken, denen der Investmentfonds potenziell ausgesetzt ist.
Im Rahmen der Produktstrategie wird ein besonderes Augenmerk auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen gelegt. Bei der Einführung neuer Produkte sowie der laufenden Weiterentwicklung bestehender Produkte werden jene Anlagestrategien klar bevorzugt, welche in Einklang mit dieser strategischen Ausrichtung stehen. Bereits angebotene Produkte werden mindestens einmal jährlich aktiv überprüft und soweit möglich die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die jeweilige Anlagestrategie ausgebaut.
In die Prozesse der EAM wurden Verfahren zur Berücksichtigung der relevanten Nachhaltigkeitsrisiken integriert. Für die Bestimmung der Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen einbezogen werden, wurden in einem ersten Schritt die relevanten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert. In einem zweiten Schritt wurden die identifizierten Risiken in die bestehenden Risikokategorien „übersetzt“ und im Zuge dessen gemessen und bewertet.
Es wurden die folgenden relevanten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert:
Die identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken wurden in die Definition der Risikoindikatoren bzw Ratings einbezogen. Für die Sammlung nachhaltigkeitsbezogener Daten, die anschließend für die eigene Analyse verwendet werden, werden auch Daten externer Anbieter herangezogen. Die externen Daten können uU unvollständig, ungenau oder temporär nicht verfügbar sein. Zudem berücksichtigen die Anbieter der Nachhaltigkeitsratings unterschiedliche Einflussfaktoren und unterschiedliche Gewichtungen, so dass es für ein und dasselbe Unternehmen, in das im Rahmen der Veranlagung investiert wird, unterschiedliche Nachhaltigkeits-Scores geben kann. Es besteht daher das Risiko, dass ein Wertpapier oder ein Emittent nicht richtig bewertet wird. Um dieses Risiko zu begrenzen, kommt ein eigenes Ratingmodell, „ESGenius“, zum Einsatz. Im Rahmen dieses Ratingmodells werden die am Markt dominierenden Nachhaltigkeitsausrichtungen (ethisch orientierter Ansatz vs Risikosicht) im Rahmen der Analyse zu einer Gesamtsicht zusammengeführt. Durch die Kombination der unterschiedlichen Anbieter werden allfällige Datenlücken reduziert und die unterschiedlichen Ansätze gleichzeitig plausibilisiert.
Über die interne Plattform „ESGenius“ wird allen Fonds- und Portfoliomanagern Zugang zu relevanten ESG Informationen ihrer Portfolien und Einzeltitel bereitgestellt, welche dann in der Investmententscheidung berücksichtigt werden können.
Die Messung und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken bestehen im Wesentlichen in
Zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen wird in der EAM auf eine ESG-Toolbox zurückgegriffen, mit deren Hilfe auf unterschiedliche Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren eingegangen werden kann. Nicht alle Elemente der Toolbox (Tools) werden in allen Anlagestrategien eingesetzt. Vielmehr wird die Nutzung der einzelnen Tools auf Basis der Anlagestrategie und des daraus zu erwartenden Risikopotenzials für jeden Investmentfonds festgestellt. Sofern Anteile an Investmentfonds anderer Verwaltungsgesellschaften erworben werden, wird in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren eine möglichst hohe Konsistenz auf Ebene des erwerbenden Fonds angestrebt. Änderungen im Sinne einer Erweiterung oder Reduktion der eingesetzten Tools sind möglich, sofern sich aus den regelmäßigen Überprüfungen oder anlassbezogen ein Bedarf ergibt. Untenstehend eine schematische Darstellung.
Grundsätzlich gilt, dass in allen Investmentfonds der Verwaltungsgesellschaft ESG-Tools eingesetzt werden können, um Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Investmentprozesses zu berücksichtigen.
Für die von der Verwaltungsgesellschaft aufgelegten Spezialfonds können auch andere Tools zum Einsatz kommen, sofern diese von Dritten gemanaged oder beraten werden. Die Beschreibung dieser Tools wird den jeweiligen Spezialfondsanleger:innen auf die mit ihnen vereinbarte Art und Weise zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltungsgesellschaft nimmt auch im Bereich ihrer Eigenveranlagung besondere Rücksicht auf Nachhaltigkeitsprinzipien. Für Anlageentscheidungen im Eigenportefeuille werden Experten aus dem ESG Team in den Entscheidungsprozess eingebunden.
Beschreibung der Erste Asset Management ESG-Toolbox
Mindestkriterien
Die Mindestkriterien für Direktinvestitionen stellen die ökologisch-nachhaltigen Grundvoraussetzungen für die Fonds der Verwaltungsgesellschaft dar. Durch starke Einschränkungen bei Investitionen in Kohle tragen wir dazu bei, gegen den größten Verursacher von Treibhausgasen vorzugehen und diesen langfristig aus dem Markt zu verdrängen. Auch soziale beziehungsweise ethische Grundsätze finden in unsere Mindeststandards Eingang. Wesentlich ist der Ausschluss kontroverser Waffen (Produktion und Handel), die aufgrund des immensen Leids, die diese der Zivilbevölkerung zufügen können, durch internationale Abkommen geächtet sind. Der Verzicht auf Instrumente zur Lebensmittelspekulation gehört ebenso zu diesen ethischen Grundsätzen.
Engagement
Engagement bedeutet, dass die Verwaltungsgesellschaft in einen konstruktiven und zielgerichteten Dialog mit jenen Unternehmen tritt, in die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit investiert, um mit den Unternehmensverantwortlichen für eine nachhaltige Ausrichtung der Geschäftsstrategie einzutreten. Die Verwaltungsgesellschaft agiert sowohl direkt als auch über Investorenplattformen wie PRI und CRIC, und unternimmt gemeinsame Engagementaktivitäten über einen Researchdienstleister. Diese Projekte sind längerfristiger Natur, um auch komplexe nachhaltige Veränderungsprozesse, zum Beispiel im Bereich der Vermeidung von Kinderarbeit, dauerhaft begleiten zu können.
Voting
Die Ausübung von Stimmrechten ist integraler Bestandteil des Managementprozesses. Die Verwaltungsgesellschaft übt die mit Finanzinstrumenten von notierten Unternehmen verbundenen Stimmrechte, die direkt von Investmentfonds gehalten werden, gemäß der nachhaltigen EAM Votingpolicy aus, wobei sie sich dabei eines Stimmrechtsberaters bedienen kann. Ziel ist hier für eine nachhaltige Unternehmensausrichtung sowie das gezielte Management einzelner besonders relevanter ESG-Risiken einzutreten. Bei unzureichender Ausrichtung wird beispielsweise der Vorstand des notierten Unternehmens nicht entlastet bzw. wird der Wahl von Aufsichtsräten des notierten Unternehmens nicht zugestimmt. Durch die Unterstützung entsprechender Aktionärsanträge, werden Lösungen für ökologische und soziale Problemstellungen dem Vorstand des notierten Unternehmens formal aufgetragen. Dies ist unabhängig von ethisch-moralischen oder nachhaltigen Interessen auch im finanziellen Interesse sämtlicher Investoren. Nähere Informationen über die Votingpolicy finden sich auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft unter https://www.erste-am.at/de/private-anleger/nachhaltigkeit/publikationen-und-richtlinien.
Zusätzliche Tools
Ausschlüsse
Die Ausschlusskriterien der Verwaltungsgesellschaft setzen eine strikte ethische Grenze. Diese Ausschlüsse dienen nicht nur dazu die hohen ethischen Anforderungen der Anleger zu erfüllen, sondern schließen auch gezielt sozial, ökonomisch und ökologisch relevante Bereiche, wie Atomenergie, Erdölprodukte oder die Verstromung von Kohle aufgrund deren negativen Impacts oder Risikoprofils, aus. Dies liefert einen unmittelbaren Beitrag zur Verbesserung des sozialen wie ökologischen Fußabdrucks.
Normbasiertes Screening
Beim normbasierten Screening werden Investments nach ihrer Konformität mit bestimmten internationalen Standards und Normen überprüft, um so Nachhaltigkeitsrisiken im Portfolio zu steuern und zu begrenzen. Die Ausschlusskriterien der Investmentfonds der Verwaltungsgesellschaft berücksichtigen die maßgeblichen internationalen Normen, von den Menschenrechten, über die arbeitsrechtlichen Standards der der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bis hin zum Global Compact. Unternehmen, die gegen diese verstoßen, werden strikt ausgeschlossen, um jegliche Verstrickung der Investmentfonds in die Verletzung dieser internationalen Standards zu vermeiden.
Best-in-Class
Bei einem Best-in-Class Ansatz werden anhand von ESG-Kriterien die Vorreiter:innen innerhalb eines wirtschaftlichen Sektors identifiziert. Dieser Ansatz erlaubt eine sektorneutrale Investitionsstrategie bei partieller Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken.
Die ESG Analyse im Rahmen des „ESGenius“ Modells der Verwaltungsgesellschaft bewertet Unternehmen gemäß deren nachhaltigem -ESG-Risikoprofil. Durch die Anwendung eines Best-in-Class Ansatzes, wird die Selektion auf die besten Unternehmen aus ESG Sicht eingeschränkt und die höchsten Nachhaltigkeitsstandards gesichert. Mittelfristig trägt dies durch die Steuerung der Kapitalflüsse (durch alle nachhaltigen Investoren) dazu bei das Nachhaltigkeitsmanagement der Unternehmen zu heben. Diese Erfolge sind v.a. am europäischen Markt mit einem steigenden Durchschnittsrating deutlich erkennbar.
Integration
Durch die Integration und die damit verbundene Reduktion von ESG-Risiken bereits in der Titelselektion, wird einerseits das Risikoprofil des jeweiligen Investmentfonds durch die geringere Gewichtung von nicht bzw. weniger nachhaltigen Titeln im Portfolio verbessert und andererseits sichergestellt, dass der Investmentfonds einen aktiven Beitrag zur Vermeidung sozialer und ökologischer Probleme liefert. Ein solches Beispiel ist ein typischerweise verbesserter CO2-Fußabdruck. Die verbesserten, risikoadjustierten Ertragschancen durch Integration von ESG-Risiken in die Investmententscheidung sind durch eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien untermauert.
Themenfonds
Bei Themenfonds handelt es sich um Investmentfonds, welche gezielte Investitionen u.a. in Energieeffizienz, erneuerbare Energien, nachhaltige Mobilität, Kreislaufwirtschaft, Sozial- oder Entwicklungsprojekte tätigen.
Für diese Fonds erfolgt ein themenspezifischer Ausweis der Nachhaltigkeitswirkung des jeweiligen Themas.
Umweltzeichen oder FNG Siegel
Für einige Fonds der Verwaltungsgesellschaft wurde eine Zertifizierung gemäß den aktuellen Nachhaltigkeitsstandards am Finanzmarkt, wie FNG Siegel und Österreichisches Umweltzeichen, erreicht. Diese unabhängige, externe Prüfung und Bestätigung stellt die Einhaltung vorgegebener Nachhaltigkeitsansprüche sicher.
Zusätzliches Tool
Fokussierte Nachhaltigkeitswirkung
Die „Impact“ Fonds der Verwaltungsgesellschaft verfolgen das Anlageziel, neben der erwarteten Rendite konkret in Lösungen für soziale und ökologische Herausforderungen, wie etwa den Klimawandel, zu investieren. Dadurch soll eine messbar positive nachhaltige Wirkung erzielt werden. Dieser ökologische oder soziale Mehrwert wird für die „Impact“ Fonds der Verwaltungsgesellschaft detailliert berechnet und transparent dargestellt. Dies erfolgt zusätzlich zum unternehmensweiten Ausweis der CO2-Intensität und der Berechnung des Wasserfußabdrucks.
Informationen gemäß Art 4 VO (EU) 2019/2088
- Unternehmensweite Maßnahmen - Die Erste Asset Management setzt für alle aktiv und diskretionär verwalteten Investmentfonds und Portfolios die Coal Divestment Policy und Controversial Weapons Policy um.
Unter aktiver Beteiligung sind Engagement und Abstimmungen im Gange, um Angelegenheiten von vorrangiger Bedeutung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance anzugehen. - Produktspezifische Maßnahmen - In Anbetracht der Tatsache, dass bestimmte Fonds einen besonderen Schwerpunkt und maßgeschneiderte Richtlinien haben können, werden darüber hinaus produktspezifische Maßnahmen umgesetzt, um sicherzustellen, dass alle ökologischen, sozialen und Corporate-Governance-Kriterien, die für die Bewertung der jeweiligen Investition relevant sind, bei der Bewertung dieser Investition berücksichtigt werden.
- 2009: Unterzeichnung der Prinzipien für verantwortliches Investieren (Principles for Responsible Investment, PRI) und Integration der PRI-Prinzipien in den ESG-Ansatz der EAM
- 2012: Annahme der Richtlinie zum Ausschluss kontroverser und geächteter Waffen
- 2013: Annahme der Richtlinie zum Verzicht auf Nahrungsmittelspekulation
- 2015: Umsetzung der nachhaltigen Stimmrechtspolitik für alle EAM-Publikumsfonds
- 2016: Annahme der Richtlinie zum Ausschluss der Kohleförderung
- 2021: Ausweitung der Kohlerichtlinie auf die Kohleverstromung
- 2022: Einführung der EAM Stewardship-Richtlinie
- 2022: Einführung eines unternehmensweiten EAM-Mindeststandards für ESG-Fonds
- 2022: Ausweitung der Richtlinie zum Verzicht auf Nahrungsmittelspekulation auf ETCs (Exchange Traded Commodity)
- „Ausmaß“ gibt Auskunft darüber, wie schwerwiegend die nachteilige Auswirkung ist.
- „Umfang“ bezieht sich auf die Reichweite der nachteiligen Auswirkung, z. B. die Zahl der aktuell oder künftig betroffenen Personen oder das Ausmaß der Umweltschäden.
- „Unumkehrbarkeit“ bedeutet jedwede Beschränkung der Möglichkeit, beeinträchtigte Personen oder die betroffene Umwelt wieder in einen Zustand zu versetzen, der dem Zustand vor Eintreten der nachteiligen Auswirkung entspricht.
- Sektorspezifisch: Sektor/Art der Geschäftstätigkeit (z. B. Arbeitsbedingungen in Gesundheitseinrichtungen, Fabriken) der Unternehmen, in die investiert wird
- Länderspezifisch:
- Sozioökonomische Faktoren des Kontexts, in dem die Unternehmen, in die investiert wird, tätig sind (z. B. indigene Gemeinschaften, Länder mit mangelhaftem Zugang zu grundlegender Versorgung)
- Governance-Kontext, in dem Unternehmen, in die investiert wird, tätig sind (z. B. Korruption oder mangelnde Rechtsstaatlichkeit)
- Unternehmensspezifisch: die Unternehmen, in die investiert wird, selbst (z. B. eine schlechte Erfolgsbilanz in Bezug auf verantwortungsbewusstes Verhalten wie Betrug und Bestechung, Arbeitsstreitigkeiten, schlechte Umweltleistung usw.)
- Vor der Investition, berechnet die EAM das Risiko nachteiliger Auswirkungen und nimmt eine Priorisierung nach Schwere vor. Der quantitative Prozess basiert auf intern entwickelten Tools. Zusätzlich führen die Analysten des Responsible Investment Teams eine qualitative Überprüfung durch. Emittenten, die die Kriterien nicht erfüllen, werden aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Relevante Emittenten, die nicht in der Datenbank enthalten sind, werden von den Analysten einer Due-Diligence-Prüfung unterzogen und in die Datenbank aufgenommen.
- Nach der Investition werden die Investitionen von Risk Management laufend daraufhin überprüft, ob sie die fondsspezifischen ESG-Kriterien für das vom Responsible Investment Team definierte investierbare Universum erfüllen. Die investierbaren Universen werden regelmäßig aktualisiert.
- Ausschluss von Investitionen in Immobilien, die der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Produktion von fossilen Brennstoffen dienen
- gezielte Investitionen in energieeffiziente Immobilien (bewertet auf der Grundlage von Energieausweisen) oder die Renovierung bestehender Immobilien, um die Anforderungen an die Energieeffizienz zu erfüllen oder zu optimieren
- Gewährleistung einer ausreichenden Abfalltrennung und -entsorgung in Immobilien
- Falsche Daten
- Unvollständige Daten
- Veraltete Daten
- Unterschiedliche Ermittlung der gemeldeten Daten durch die Emittenten
- Fehlerhafte Schätzungsmethode für geschätzte Daten
- Unzureichende Datenerfassung der Emittenten
- Direkte Offenlegungen von Unternehmen: Nachhaltigkeitsberichte, Jahresberichte, Einreichungen bei Behörden und Unternehmenswebsites
- Indirekte Offenlegungen von Unternehmen: von Regierungsbehörden, Industrie- und Handelsverbänden sowie Anbietern von Finanzdaten
- Direkte Kommunikation mit Unternehmen
- ISS ESG
- MSCI ESG
- Sustainalytics
- Factset-Truvalue Labs
- bessere Offenlegung von PAI (einschließlich der Schritte der Emittenten sie zu adressieren)
- effizienteres PAI-Management
- Bereitschaft für Veränderungen, die sich voraussichtlich positiv auf die PAI auswirken
- Principles of Responsible Investing (PRI)
- Montreal Carbon Pledge
- Climate Action 100+
- European Sustainable & Responsible Investment Forum (Eurosif)
- Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG)
- Corporate Responsibility Interface Center (CRIC)
- Paris Agreement Capital Transition Assessment (PACTA)
- Spainsif
- World Wild Fund for Nature (WWF) Österreich
- Österreichisches Umweltzeichen
- Deutsches FNG-Siegel
- Eurosif Transparenz-Siegel
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
- Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
- Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- OECD-Grundsätze der Corporate Governance
- United Nations Global Compact
- Global Stewardship Principles des International Corporate Governance Network (ICGN)
- Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln für institutionelle Investoren gemäß den OECD-Richtlinien
- Übereinkommen über Streumunition (2008)
- Verbot von Antipersonenminen (1997), auch unter dem Namen „Ottawa-Abkommen“ (1997) bekannt
- Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen (1968)
- Abkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und Vernichtung solcher Waffen (1993)
- Abkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und Vernichtung solcher Waffen (1972)
- Übereinkommen von Paris
- Green Consumption Pledge der Europäischen Union
- Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
- Principles of Responsible Investing (PRI)
- Montreal Carbon Pledge
- Übereinkommen von Paris
- Green Consumption Pledge der Europäischen Union
- Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
- Principles of Responsible Investing (PRI)
- Montreal Carbon Pledge
- Übereinkommen von Paris
- Green Consumption Pledge der Europäischen Union
- Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
- Principles of Responsible Investing (PRI)
- Montreal Carbon Pledge
- Übereinkommen von Paris
- Green Consumption Pledge der Europäischen Union
- Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
- Principles of Responsible Investing (PRI)
- Montreal Carbon Pledge
- Übereinkommen von Paris
- Green Consumption Pledge der Europäischen Union
- Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
- Principles of Responsible Investing (PRI)
- Montreal Carbon Pledge
- Übereinkommen von Paris
- Green Consumption Pledge der Europäischen Union
- Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
- Principles of Responsible Investing (PRI)
- Montreal Carbon Pledge
- Übereinkommen über die biologische Vielfalt
- Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
- Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
- Übereinkommen von Paris
- Green Consumption Pledge der Europäischen Union
- Übereinkommen über die biologische Vielfalt
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
- Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
- Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- United Nations Global Compact
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
- Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
- Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- United Nations Global Compact
- Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
- Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
- Übereinkommen über Streumunition (2008)
- Anti-Personnel Landmines Treaty (1997), auch unter dem Namen „Ottawa-Abkommen“ (1997) bekannt
- Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen (1968)
- Abkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und Vernichtung solcher Waffen (1993)
- Abkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und Vernichtung solcher Waffen (1972)
- OECD-Grundsätze der Corporate Governance
- Übereinkommen von Paris
- Green Consumption Pledge der Europäischen Union
- Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
- Übereinkommen von Paris
- Green Consumption Pledge der Europäischen Union
- Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
- Principles of Responsible Investing (PRI)
- Montreal Carbon Pledge
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
- Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- United Nations Global Compact
- Übereinkommen von Paris
- Green Consumption Pledge der Europäischen Union
- Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
- Übereinkommen von Paris
- Green Consumption Pledge der Europäischen Union
- Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
Finanzmarktteilnehmer Erste Asset Management GmbH (LEI 52990086YE3BU6UKPL70)
Zusammenfassung
Die Erste Asset Management GmbH (LEI 52990086YE3BU6UKPL70) berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die vorliegende Erklärung ist die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren von Erste Asset Management GmbH.
Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31. 12.2023.
Für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 werden die wichtigsten negativen Indikatoren des Erste Asset Management GmbH als 12-Monats-Durchschnitt der Monatsendwerte berechnet.
Unternehmen
Die gesamten finanzierten THG-Emissionen der Unternehmen, in die investiert wird, belaufen sich auf 20.169.421,19 tCO2e, davon entfallen auf Scope-1-THG-Emissionen 2.481.302,93 tCO2e, auf Scope-2-THG-Emissionen 593.103,68 tCO2e und auf Scope-3-THG-Emissionen 17.095.014,58 tCO2e. Durch die Anwendung des Equity-Ownership-Ansatzes weist die Methode einem Investor Emissionen auf der Grundlage des in ein Unternehmen investierten Kapitals zu und quantifiziert die Verantwortung eines Marktteilnehmers für die THG-Emissionen der einzelnen Beteiligungen. Diese Kennzahlen messen die dem Portfolio zugewiesenen THG-Emissionen in absoluten Zahlen, die von der Höhe der Investition abhängen. Je höher die prozentuale Beteiligung an einem Unternehmen ist, desto größer ist der Anteil des Portfolios an dessen Emissionen.
Der Carbon Footprint von Scope 1, 2 und 3 beträgt 465,66 tCO2e/EUR Mio. investiert. Der Carbon Footprint von Scope 1, 2 und 3 beträgt 57,31 tCO2e/EUR Mio. investiert, 13,70tCO2e/EUR Mio. investiert bzw. 394,65 tCO2e/EUR Mio. investiert. Im Gegensatz zu den Gesamtemissionen ermöglicht der CO2-Fußabdruck den Vergleich von Portfolios auf einer vergleichbaren Basis, indem die Größe der Portfolios normalisiert wird.
Die THG-Intensität der Beteiligungsunternehmen von Scope 1, 2 und 3 beträgt insgesamt 1.023,99 tCO2e/Millionen Euro Umsatz. Die THG-Intensität von Beteiligungsunternehmen der Bereiche 1, 2 und 3 beträgt 121,47 tCO2e/Mio. EUR Umsatz, 34,38 tCO2e/Mio. EUR Umsatz bzw. 866,13 tCO2e/Mio. EUR Umsatz. Die gewichtete durchschnittliche Treibhausgasintensität zeigt das Engagement der Investitionen in kohlenstoffintensiven Unternehmen.
Der Anteil des Gesamtinvestments in Unternehmen, die im Sektor fossile Brennstoffe tätig sind, beträgt 5,60 % . Dabei ist zu beachten, dass Unternehmen, die Einnahmen aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, der Produktion, der Verarbeitung, der Lagerung, der Raffination oder dem Vertrieb, einschließlich Transport, Lagerung und Handel, von fossilen Brennstoffen erzielen, in dieser Zahl enthalten sind.
Der Anteil des Verbrauchs und der Erzeugung von nicht erneuerbaren Energien beträgt bei allen Unternehmen, in die investiert wurde, 68,99 %.
Die Energieverbrauchsintensität pro Sektor mit hohen Klimaauswirkungen beträgt im Durchschnitt 1,17 GWh/EUR Millionen Umsatz. Der Sektor mit der höchsten Energieverbrauchsintensität ist Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, gefolgt von Energieversorgung. Zu den anderen klimarelevanten Sektoren gehören verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren,Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen,Baugewerbe/Bau,Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen,Verkehr und Lagerei,Grundstücks- und Wohnungswesen, deren Energieverbrauchsintensität im betreffenden Zeitraum unter 2 GWh/EUR Mio. Umsatz liegt.
Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die sich negativ auf biodiversitätssensible Gebiete auswirken, betragen 0,08 %.
Die Emissionen in das Wasser durch die Unternehmen, in die investiert wird, betragen 422,62 t/EUR-Millionen, während der Anteil der gefährlichen Abfälle 9,87 t/EUR-Millionen beträgt.
Bei den sozialen Hauptindikatoren liegt der Anteil der Investitionen in Unternehmen, die gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen verstoßen haben, bei 0,45 %, was eine erfolgreiche Integration von Nachhaltigkeitskriterien in den Investitionsprozess widerspiegelt.
Der Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, denen es an Verfahren und Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen fehlt, beträgt 30,01 %.
Was die Gleichstellung der Geschlechter betrifft, so beträgt das unbereinigte geschlechtsspezifische Lohngefälle 13,81 %, während der Erfassungsgrad der Daten mit nur 14,86 % niedrig bleibt. Die geschlechtsspezifische Vielfalt in den Verwaltungsräten, das durchschnittliche Verhältnis von weiblichen zu männlichen Verwaltungsratsmitgliedern in den investierten Unternehmen, ausgedrückt als Prozentsatz aller Verwaltungsratsmitglieder, beträgt 34,36 %.
Die Exposition gegenüber kontroversen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) beträgt 0,03 % der Investitionen im gesamten Unternehmen.
Zusätzliche Indikatoren
Zur Ergänzung der oben genannten Informationen wurden zwei zusätzliche Indikatoren, die in den Investitionsprozess integriert sind, für die Berichterstattung ausgewählt. Der Anteil der Investitionen in Unternehmen, deren Standorte in Gebieten mit hohem Wasserstress liegen und die keine Wasserbewirtschaftungspolitik betreiben, beträgt 9,22 %. Während des Berichtszeitraum wurden aufgrund der Implementierung der Überprüfung und Überwachung von Menschenrechtsverletzungen bei den Beteiligungsunternehmen 0 Fälle schwerwiegender Menschenrechtsprobleme und Vorfälle festgestellt.
Staaten und supranationale Unternehmen
Für Investitionen in Staaten beträgt die Treibhausgasintensität 387,55 Tonnen CO2e/EUR Mio. BIP. Insgesamt 8 Länder, in die investiert wird, sind von sozialen Verstößen betroffen, was 4,11 % aller Länder entspricht, in die investiert wird.
Immobilien
Der Anteil an Gebäuden, die der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen dienen ist 0,00 %. Der Anteil an energieineffizienten Gebäuden ist 0,00 %.
Weiters sind 0,00 % der Gebäude nicht mit Einrichtungen zur Abfallsortierung und Abfallentsorgung ausgestattet.
Grundsätzlich werden alle klima- und sonstigen umweltbezogenen Indikatoren sowie Indikatoren für Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Korruptionsund Bestechungsbekämpfung gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2022/1288 berücksichtigt. Die PAI werden durch die Anwendung der ESG-Toolbox der Verwaltungsgesellschaft als Teil des Anlageprozesses berücksichtigt. Es gibt zwei Arten von Maßnahmen: unternehmensweite Maßnahmen und produktspezifische Maßnahmen.
Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Bei der EAM sind die folgenden Strategien vorhanden, um die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen zu priorisieren:
Die EAM berechnet alle in den SFDR RTS spezifizierten PAI je nach Datenqualität und -verfügbarkeit, um Einblicke in die Vermögensverwaltung zu geben, und konzentriert sich insbesondere auf den ökologischen Fußabdruck. Im Vordergrund stehen dabei Treibhausgasemissionen und Wasserverbrauch, die Analyse der Risiken, die durch nachteilige Auswirkungen auf die Biodiversität, Wasserverknappung oder gefährliche Abfälle entstehen, soziale Faktoren wie die Beteiligung an Geschäften mit kontroversen Waffen, die Achtung der Menschenrechte, die Einhaltung von Arbeitsstandards und Diversitätsfragen sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Darüber hinaus setzt die EAM eigene ESG-Analysen und -Scorings ein, um die Investitionseignung von Emittenten zu bewerten, die ein breiteres Spektrum an Nachhaltigkeitsfaktoren abdecken als die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und oft branchenspezifisch sind.
Zuweisung der Verantwortung für die Umsetzung innerhalb der organisatorischen Strategien und Verfahren
Verantwortlich für die Integration wichtiger nachteiliger Faktoren in den Anlageprozess sind: Vorstand, Chief Investment Officer/Chief Sustainability Officer, Responsible Investments, Investment Teams, Risk Management und Data Management.
Vorstand und Chief Sustainability Officer sind für die Überwachung der nachhaltigen Anlagestrategie und ihre Umsetzung verantwortlich.
Das Responsible Investments Team ist der zentrale Ansprechpunkt für nachhaltige Investitionen und stellt den Investmentteams Fachwissen und Einblicke zur Verfügung. Seine Haupttätigkeiten sind die Formulierung nachhaltiger Investitionsrichtlinien, die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen, die Analyse von ESG-Risiken und Chancen, die Berechnung von ESG-Scores, die Definition des anlagefähigen Universums für ESG-Fonds, die Erstellung von unternehmensweiten Ausschlusskriterien als auch für bestimmte Fonds, der ESG-Dialog mit Unternehmen, in die investiert wird, und die Ausübung von Stimmrechten gemäß der Richtlinie für nachhaltige Stimmrechtsausübung.
Die Investmentteams für die einzelnen Anlageklassen sind für die Umsetzung der ESG-Strategien und -Richtlinien verantwortlich und verringern dadurch tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen. Sie sind gegebenenfalls auch für die Nachverfolgung des Engagementerfolgs oder der Desinvestition zuständig.
Risk Management überprüft auf Grundlage der vom Responsible Investment Team durchgeführten Recherchen und Analysen täglich alle betroffenen Fonds auf Einhaltung ihrer internen ESG-Standards.
Data Management sorgt dafür, dass Daten und Analysen für alle relevanten Abteilungen verfügbar und zugänglich sind.
Basierend auf den Daten, die von externen Partnern zur Verfügung gestellt werden, und den internen Research Kapazitäten der EAM werden PAI sowohl auf fundamentaler als auch auf quantitativer Basis ermittelt und überwacht. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen werden für die EAM als Unternehmen und für die relevanten Fonds berechnet, um die größten Verursacher zu ermitteln.
Methoden zur Auswahl der Indikatoren und Erläuterung, wie diese Methoden Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Auftretens dieser wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, einschließlich ihres potenziell irreparablen Charakters, berücksichtigen
In Übereinstimmung mit den OEDC-Richtlinien über „Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln für institutionelle Investoren“ führt die EAM Due-Diligence-Prüfungen nach einem „risikobasierten Ansatz“ durch. Dabei wird die Signifikanz oder Schwere einer nachteiligen Auswirkung als eine Funktion ihres Ausmaßes, ihres Umfangs und ihrer Unumkehrbarkeit betrachtet, wobei diese Begriffe wie folgt definiert werden:
Insbesondere berücksichtigt der risikobasierte Ansatz die folgenden Faktoren für die Priorisierung der Due-Diligence-Kriterien.
Methoden zur Ermittlung und Bewertung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen können in zwei Investitionsphasen ermittelt und bewertet werden: in der Phase vor und in der Phase nach der Investition.
Innerhalb der Portfolios hängt die Auswahl der wichtigsten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen von der Produktstrategie und den Zielen ab. In Übereinstimmung mit der SFDR werden Fonds in drei Gruppen eingestuft: EAM ESG Integration Fonds und EAM Responsible Fonds (Artikel-8-Fonds) und Impact-Fonds (Artikel-9-Fonds). Die Einstufung hängt davon ab, ob der betreffende Fonds ein nachhaltiges Ziel verfolgt, und wenn ja, inwieweit sein Anlageansatz nachhaltig ist. Daher gelten für diese Gruppen und für die einzelnen Fonds jeweils andere Indikatoren. Die ESG Integration Funds basieren auf unternehmensweiten Ausschlusskriterien, die durch die EAM-Richtlinie zur Kohle-Desinvestition, die Richtlinie zu kontroversen Waffen sowie die Richtlinie zu Spekulation mit Nahrungsmitteln, die für alle Publikumsfonds gelten, geregelt werden und die allgemeinen ethischen Standards der EAM widerspiegeln. Sie werden durch zusätzliche Ausschlusskriterien wie Kinderarbeit, Diskriminierung, Zwangsarbeit, Menschenrechtsverletzungen, Militär und Waffen sowie Verstöße gegen den UN Global Compact ergänzt und verlangen für Emittenten, in die investiert wird, ein ESG-Rating von mindestens 30 (von 100). Die Datenabdeckung beträgt mindestens 51% des Nettoinventarwerts des Fonds. Auf EAM Responsible Funds und Impact Funds wird der Best-in-Class-Ansatz mit einem Mindest-ESG-Rating von 50 (oder dem sektorspezifischen Median) angewendet, und je nach Produkt gilt eine Vielzahl von Ausschlusskriterien. Weitere Details finden Sie hier.
Die ESG-Analyse wird mit internem Fachwissen und mit Unterstützung zahlreicher interner und externer Ressourcen durchgeführt, darunter unternehmensinterne Meetings und Unterstützung durch eine Reihe von Datenanbietern. ESG-Unternehmensbewertungen von Drittanbietern werden systematisch in die ESG-Auswertungen der EAM integriert, um zusätzlichen Kontext bereitzustellen. Derzeit nutzt die EAM ESG-Informationen von MSCI ESG Research, ISS ESG Research, Sustainalytics sowie Truvalue-Labs, um umfassende, zeitnahe und aufschlussreiche ESG-Analysen zu erstellen.
Immobilienanlagen
Um die PAI bei Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen, ist es verboten, in einem von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten speziellen Immobilienfonds in Immobilien zu investieren, die mit der Förderung, der Lagerung, dem Transport oder der Produktion fossiler Brennstoffe in Verbindung stehen. Beim Kauf von Immobilien wird versucht, möglichst energieeffiziente Objekte zu erwerben. Darüber hinaus ist die Verwaltungsgesellschaft bestrebt, die Immobilien mit Möglichkeiten zur Mülltrennung auszustatten.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb neuer Immobilien oder der Sanierung bestehender Immobilien wird der gewählte PAI-Indikator wie folgt berücksichtigt:
Tools
Die EAM nutzt eine ESG-Toolbox, um verschiedene Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren zu berücksichtigen. Nicht alle Elemente der Toolbox (Tools) werden in allen Anlagestrategien verwendet. Vielmehr wird der Einsatz der einzelnen Tools basierend auf der Anlagestrategie und dem erwarteten Risikopotenzial für jeden Investmentfonds festgelegt. Beim Erwerb von Anteilen an Investmentfonds anderer Verwaltungsunternehmen wird angestrebt, auf der Ebene des erwerbenden Fonds eine möglichst hohe Konsistenz in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit und die Nachhaltigkeitsindikatoren zu erreichen. Änderungen im Sinne einer Ausweitung oder Beschränkung der eingesetzten Tools sind möglich, sofern sich aus den regelmäßigen Überprüfungen oder von Fall zu Fall ein Änderungsbedarf ergibt.
Es folgt eine schematische Darstellung.
Im Prinzip können ESG-Tools für alle Investmentfonds des Verwaltungsunternehmens eingesetzt werden, um Nachhaltigkeitsrisiken im Anlageprozess zu berücksichtigen
Erläuterung der Fehlermarge dieser Methode
Da sich die EAM bei der Berechnung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen in erster Linie auf die Rohdaten von Drittanbietern stützt, könnte die Fehlermarge aus den folgenden Quellen resultieren:
Die EAM ist sich der Beschränkung der Daten bewusst und führt im Fall von Anomalien, Ausreißern und abrupten Veränderungen eine sorgfältige Überprüfung durch und berichtet dem betroffenen Datenanbieter über die festgestellten Fehler.
Datenquellen
Zu den Datenquellen gehören externe Marktforschungsanbieter, interne Finanzanalysten, Spezialisten aus dem Team Responsible Investments, in Auftrag gegebene Studien, öffentliche Informationen oder gemeinsame Informationen aus Peer-Netzwerken oder kollaborativen Initiativen. Letztlich stammen die Informationen aus den folgenden Quellen:
ESG Research Partner der EAM sind:
Mitwirkungspolitik
Im Rahmen der Prinzipien für verantwortliches Investieren (Principles of Responsible Investments, PRI) geht die EAM regelmäßig Kooperationen ein, insbesondere im Bereich des Engagements, um auch in großen Unternehmen positive Veränderungen herbeizuführen.
Ziel des Engagement-Ansatzes ist es, im direkten Dialog mit den Unternehmen und im Namen der Kunden maximale Veränderungen in Richtung eines nachhaltigen Managements zu erwirken. Die EAM handelt dabei nicht nur aus ethischen Motiven, sondern auch, weil sie es ihre Aufgabe sieht, die ESG-Risiken ihrer Anlagen zu minimieren und gleichzeitig neue Chancen für ihre Kunden zu schaffen.
Aktive Eigentümerschaft (Active Ownership)
Für die EAM ist „Active Ownership“ eine der wichtigsten Säulen ihres Anlageansatzes. Das bedeutet, dass sich die Verantwortung nicht darauf beschränkt, Nachhaltigkeitskriterien in die Portfolioauswahl einzubeziehen. Die EAM ist auch ein aktiver Investor, der sich in die Unternehmen, in die investiert wird, einbringt, um Maßnahmen zu fördern, die der sozialen Verantwortung, dem Umweltschutz und der Transparenz dienen.
Engagement
Als engagierter Investor sucht die EAM im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsprozesses den aktiven Dialog mit dem Management der jeweiligen Unternehmen. Im Zuge dieses Prozesses treten Schwächen des Managements im Umgang mit ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten zutage. Die gemeinsame Behandlung dieser Probleme mit den Unternehmen dient auch dazu, gemeinsame Lösungen für Verbesserungen zu finden. Engagement ist nicht nur eine Frage der Verantwortung, sondern trägt auch zur Minimierung von Risiken bei und kann so die langfristigen Anlageaussichten verbessern. Daher können Unternehmen von der Investition ausgeschlossen werden, die nicht angemessen reagieren. Die drei Engagement-Strategien sind:
Lokales Engagement |
Als Marktführer in CEE sind die lokalen Unternehmen in der Region einer der Schwerpunkte der EAM. Ihre Marktposition und ihre Reputation ermöglicht es, einen effizienten Dialog mit den Unternehmen zu führen. Der Engagement-Prozess beginnt, sobald die regelmäßigen ESG-Recherchen ergeben, dass bei diesem Unternehmen ein Engagement sinnvoll wäre. So werden automatisch die relevanten Themen in den Mittelpunkt gerückt. |
Kollaboratives Engagement |
Die EAM bündelt ihre ESG-Interessen mit anderen Investoren, um die Schlagkraft bei internationalen Konzernen zu erhöhen und durch den Dialog mit den Unternehmen gemeinsam einen nachhaltigen Wandel voranzutreiben. Dabei greift sie auf internationale Nachhaltigkeitsnetzwerke wie Climate Action 100+, PRI, CRIC und den Engagement-Dienst von Sustainalytics zurück. |
Dialog |
Die EAM tritt mit Unternehmen in einen direkten Dialog über ihren Nachhaltigkeitsansatz und ihre künftige Strategie ein. ESG-Bedenken werden von den Fondsmanagern im Rahmen regelmäßiger Anlegerkontakte angesprochen. |
PAI-fokussiertes Engagement
Im Rahmen des Engagements werden die PAI in Bezug auf Treibhausgasemissionen, Umwelt- und soziale Fragen bevorzugt adressiert.
Durch dieses Engagement messen und berichten die adressierten Unternehmen jene PAI-Informationen, die für ihre Geschäftstätigkeit relevant sind. Dieses PAI-fokussierte Engagement hat in der Regel somit die folgenden Ziele:
Erfolglose Engagements bei Unternehmen, die wichtige nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit verursachen, werden einem Eskalationsverfahren unterzogen (d. h. offene Briefe, Abstimmung gegen das Management, Erklärungen auf Hauptversammlungen) und können zu einer Desinvestition führen (siehe unten).
Weitere Informationen zur Engagementpolitik und Reports finden Sie auf der Website.
Stimmrechte
Die Stimmrechte sind eine zentrale Säule des Active-Ownership-Ansatzes der EAM. Seit 2012 werden die Stimmrechte für die Anteile an den EAM RESPONSIBLE-Fonds nach der EAM-Stimmrechtsrichtlinie ausgeübt, die nachhaltigen Leitlinien folgt. Im Jahr 2016 wurden die Stimmrechte auf traditionell verwaltete Aktienfonds ausgeweitet. Dadurch wird das Stimmrecht der in EAM-Fonds investierten Anleger als indirekte Aktionäre der Unternehmen, in die investiert wird, aktiv wahrgenommen.
Weitere Informationen über die Stimmrechtsrichtlinie finden Sie hier.
Um Transparenz und Konsistenz des Stimmverhaltens zu gewährleisten, berichtet das EAM-Stimmportal regelmäßig und öffentlich über das Stimmverhalten (hier).
Die Leitlinien werden regelmäßigen Plausibilitätsprüfungen unterzogen. Stellt sich heraus, dass keine Verbesserung der nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit erreicht werden kann, wird die Engagement-Strategie überarbeitet(d. h. die Engagement-Kanäle, die Zielregionen/-unternehmen, die Richtlinie zur Stimmrechtsvertretung, das thematisches Engagement, ...) und neue oder zusätzliche Prioritäten werden gesetzt, um den Einfluss zu erhöhen. Solche Anpassungen der Richtlinie richten sich nach den Ergebnissen der PAI und des Engagements.
Bezugnahme auf international anerkannte Standards
Verhaltenskodex
Die EAM bekennt sich zu den Grundwerten einer rechtskonformen und ethisch nachhaltigen Unternehmenskultur und orientiert sich bei ihren eigenen Aktivitäten am EAM-Verhaltenskodex mit seinen verbindlichen Regeln für den geschäftlichen Alltag.
Die EAM unterstützt mehrere internationale Standards und arbeitet gemeinsam mit anderen Institutionen an dem Ziel, die Finanzmärkte nachhaltiger zu gestalten. Durch die Zusammenarbeit in Nachhaltigkeitsfragen über diese wichtigen Plattformen gestaltet die EAM die globale Investitionsagenda aktiv mit.
Die Erste Asset Management ist Unterzeichner von:
Die Erste Asset Management ist Mitglied/Teilnehmer von:
Erste Asset Management kooperiert mit:
Die von Erste Asset Management verwalteten Fonds (selektiv) haben die folgenden Auszeichnungen erhalten:
Erste Asset Management unterstützt die folgenden Prinzipien und Best Practice-Verfahren:
Die Erste Asset Management erfüllt die folgenden Anforderungen:
Seit dem 1. Juli 2011 hat sich die EAM verpflichtet, nicht mehr in Unternehmen zu investieren, die im Bereich kontroverse Waffen tätig sind. Kontroverse Waffen werden als Verteidigungsausrüstung definiert, deren Einsatz und Herstellung aufgrund des übermäßigen Leids, das sie verursachen, abgelehnt wird und die durch mehrere internationalen Konventionen geregelt werden, darunter:
Darüber hinaus ist die Erste Asset Management eine Tochtergesellschaft der Erste Group Bank AG. Die Erste Group Bank AG ist Unterzeichnerin und Mitglied verschiedener internationaler Standards und Geschäftskodizes.
Internationale Standards/Initiativen, die wir unterstützen/einhalten |
Indikator zur Bewertung der Anpassung |
THG-Emissionen |
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CO2-Fußabdruck |
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THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird |
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Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind |
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Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind |
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Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren |
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Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken |
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Emissionen in Wasser |
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Verhältnis von gefährlichem Abfall |
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Investitionen in Unternehmen ohne Initiativen zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen |
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Natürliche Arten und Schutzgebiete |
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Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen |
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Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen |
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Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle |
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Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen |
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Anteil der Positionen in kontroversen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) |
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Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane |
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Anteil der Anleihen, die nach einem zukünftigen EU-Rechtsakt zur Einführung eines EU-Standards für grüne Anleihen nicht als grün zertifiziert sind |
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THG-Emissionsintensität |
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Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen |
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Anteil der Investitionen in Immobilien, die im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen stehen | |
Anteil der Investitionen in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz |
Zur Berechnung der oben genannten relevanten Indikatoren nutzt die EAM den MSCI SFDR Adverse Impact Metrics-Datensatz sowie weitere Datensätze von Drittanbietern. Zu den Datenquellen gehören die direkten und indirekten Offenlegungen der Unternehmen und die direkte Kommunikation mit ihnen. Derzeit kann mit der Methode die zukünftige Leistung nicht vorhergesagt werden, da es an einer breiten Abdeckung mit zuverlässigen Daten zum Kohlenstoffreduktionsziel mangelt und die Prognosemodelle im Hinblick auf die Abstimmung mit dem Pariser Klimaabkommen sehr unterschiedlich sind.
Die EAM trägt proaktiv zum Ziel des Pariser Klimaabkommens bei, indem im Rahmen des Montreal Pledge der CO2-Fußabdruck von Portfolios offengelegt wird. Darüber hinaus nahm die EAM auch am PACTA-Programm teil, um die Anpassung des Portfolios an verschiedene Klimaszenarien im Jahr 2021 zu bewerten, und leistet einen aktiven Beitrag zur Initiative Climate Action 100+.
CO2-Fußabdruck
Die EAM ist bestrebt in allen Bereichen des Unternehmens die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks zu erreichen. Zu diesem Zweck werden die Scope 1-2-Emissionen gemäß dem Green House Gas Protocol gemessen. Bei entsprechender Datenverfügbarkeit ist auch die Messung von Scope-3-Emissionen geplant. Darüber hinaus werden die ermittelten CO2-Emissionen nicht nur nach internationalen Standards kompensiert, sondern es werden auch aktiv Ziele zur Emissionsreduzierung gesetzt und verfolgt (Ersatz von Geschäftsreisen durch Videokonferenzen, Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit, Reduzierung des Papierverbrauchs usw.).
Grad der Anpassung der EAM an die Ziele des Übereinkommens von Paris
Die EAM ist Mitglied von Climate Action 100+. Climate Action 100+ ist eine Engagement-Plattform, die 2017 ins Leben gerufen wurde und auf fünf Jahre ausgelegt ist. Ihr Ziel ist es, den 100 größten globalen Treibhausgasemittenten zu helfen, ihre Emissionen zu reduzieren, die Klimarisiken in ihren Bilanzen finanziell zu bewerten und ihre Geschäftsstrategien mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens in Einklang zu bringen. Die 100 kontaktierten Unternehmen sind gemeinsam für etwa zwei Drittel der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Im Rahmen von Climate Action 100+ hat die Erste Asset Management in ihrem kollaborativen Engagement bei der OMV AG die Führung übernommen.
Die EAM beschloss im Mai 2020, an PACTA 2020 teilzunehmen. PACTA steht für „Paris Agreement Capital Transition Assessment“ und ist ein von der unabhängigen, gemeinnützigen Denkfabrik 2° Investing Initiative entwickeltes Modell zur Bewertung der Klimaauswirkungen von Finanzportfolios. Das Ziel von PACTA besteht darin, die Ausrichtung der Portfolios an den Pariser Klimazielen zu messen.
Im Jahr 2016 unterzeichnete die EAM den PRI Montreal Pledge und misst und veröffentlicht seitdem den CO2-Fußabdruck ihrer Aktien- und Anleihenfonds.
Vorausschauendes Klimaszenario
Es werden vorausschauende Klimaszenarien erstellt. Anhand von heuristischen Szenarien werden die Auswirkungen von Naturkatastrophen und Übergangsmechanismen gemessen.
Informationen gemäß Art 10 VO (EU) 2019/2088
Nachhaltigkeitsbezogene Produktinformationen
Das Dokument zur Information gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 wird für die folgenden Fonds gemäß Artikel 8 und 9 der Verordnung (EU) 2019/2088 erstellt.
Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Fonds, um das Dokument aufzurufen:
Anlageberatung
Informationen gemäß Artikel 3 und 4 (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-Verordnung)
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