Gewinnfreibetrag nutzen und Steuer sparen
Unternehmer:innen und Freiberufler:innen können die Bemessungsgrundlage für ihre steuerliche Last mindern, wenn sie in ausgewählte Wertpapiere oder in bestimmte Anlagegüter investieren.
Der Grundfreibetrag beträgt seit 1. Jänner 2022 bis zu 15% des Unternehmensgewinns.
Bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro wird der Gewinnfreibetrag ohne Investitionserfordernis berücksichtigt. Liegt Ihr Gewinn über 33.000 Euro, können Sie bei entsprechenden Investitionen, z.B. in geeignete Wertpapiere, ihren Freibetrag auf bis zu 46.400 Euro erhöhen.
- Natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen:
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) – etwa OG oder KG – können Gesellschafter:innen den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung nutzen
- Der Gewinn fließt einer natürlichen Person zu.
- Vorliegen betrieblicher Einkünfte
- Der Gewinn wird durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt
Steuerpflichtige, die mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr bilanzieren, können den Gewinnfreibetrag früher in Anspruch nehmen. Bitte informieren Sie sich bei Ihren Steuerberater:innen.
Vorteile und Risiken
Ihre Vorteile
- Sie zahlen keine Einkommensteuer auf den investierten Gewinnfreibetrag
- Sie können aus einem vielfältigen Wertpapierangebot auswählen und haben zusätzlich die Chance auf eine Wertsteigerung Ihrer Wertpapiere
- Sie bilden steuerlich vergünstigte Rücklagen, über die Sie nach vier Jahren frei verfügen können
- Sie profitieren von der Kompetenz des österreichischen Marktführers für Investmentfonds
Zu beachtende Risiken
- Bei allfälligen rechtlichen oder gesetzlichen Änderungen können sich Auswirkungen in der steuerlichen Behandlung ergeben
- Bei einer Veranlagung in Wertpapiere sind Kursschwankungen durch Marktveränderungen jederzeit möglich
- Es besteht die Möglichkeit in Wertpapiere weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückzuerhalten (Kursverluste)
- Bitte beachten Sie die fondsspezifischen Risikohinweise. Diese unterscheiden sich je nach Fonds.
Welche Fonds sind für den Gewinnfreibetrag geeignet?
Die unten aufgelisteten Fonds sind für den Gewinnfreibetrag nach § 10 Einkommensteuergesetz (EStG) geeignet. Diese Fonds erfüllen die gesetzlichen Auflagen für eine steuerlich wirksame Veranlagung. Nach der vorgeschriebenen Behaltedauer von vier Jahren können Sie diese nach Belieben und ohne Nachversteuerung wieder verkaufen.
Neben den unten aufgelisteten Fonds sind der ERSTE IMMOBILIENFONDS und der ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS für die Wertpapierdeckung österreichischer Pensionsrückstellungen geeignet.
Die Zeichnungsfrist für den ERSTE LAUFZEITFONDS KMU 2029 läuft von 21. Oktober 2024 bis 13. Dezember 2024. Von 14. Dezember 2024 bis 23. Dezember 2024 kann weiter in den gestarteten Fonds investiert werden. Nach dem 23. Dezember 2024 ist keine Ausgabe mehr vorgesehen.
Der ERSTE LAUFZEITFONDS KMU 2028 ist nicht mehr erwerbbar.
Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapieren neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt.
Fonds für Gewinnfreibetrag
Wichtiger Hinweis:
Weiterführende Informationen und Dokumente, sowie wichtige rechtliche Hinweise zum jeweiligen Fonds erhalten Sie durch das Anklicken des Fondsnamens in der obigen Fondsübersicht.
Die individuelle Auswahl und Gewichtung hängt von Ihren Veranlagungszielen und Ihrer Risikobereitschaft ab.
Wichtige rechtliche Hinweise
Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH und ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaften zusätzlich auch Englisch.
Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt .
Für die von der ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm ImmoInvFG „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt und auf der Homepage unter www.ersteimmobilien.at veröffentlicht.
Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com bzw. www.ersteimmobilien.at jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts bzw. der „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com bzw. www.ersteimmobilien.at ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.
Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com bzw. www.ersteimmobilien.at.
Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.
Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.
Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.
Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.
Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.
In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.
Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.
Die Erste Asset Management GmbH und ERSTE Immobilien Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. sind mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.
Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.
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