INTEGRATION

Wir berücksichtigen in der Einzeltitelauswahl Nachhaltigkeitsaspekte,
die über die firmenweiten ESG Mindeststandards hinausgehen.

INTEGRATION

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Titelauswahl unserer Fonds
Fonds entsprechen Artikel 8 der Offenlegungsverordnung

Integration von ESG-Kriterien in den Investmentprozess

Integration bedeutet, dass ESG-Kriterien in den Investment-Prozess einbezogen werden. Diese Kriterien umfassen:

  • Umwelt
  • Soziales
  • Unternehmensführung

Das kann sich finanziell positiv auswirken. Unternehmen mit hohem ESG-Risiko werden ausgeschlossen. Analyst:innen erkennen Investments mit ESG-Charakteristika, die ökonomische Vorteile bieten. Sie empfehlen diese Investments. Integration Fonds entsprechen dem Artikel 8 der Offenlegungsverordnung der Europäischen Union. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapieren neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt.

ESGenius® –
Das Herzstück unseres Nachhaltigkeitsansatzes

Die ESG-Analyse durch unser ESGenius® Ratingmodell stellt das Herzstück unseres Nachhaltigkeitsansatzes dar. Mit Hilfe des ESGenius® Score können wir jene Unternehmen identifizieren, die unsere Integration-Kriterien nicht erfüllen und somit ein zu hohes ESG-Risiko aufweisen.

Zu beachten ist, dass durch diese nachhaltige Ausrichtung bestimmte Unternehmen aus dem investierbaren Universum ausgeschlossen werden können.

ESGenius® –
Das Herzstück unseres Nachhaltigkeitsansatzes

Die ESG-Analyse durch unser ESGenius® Ratingmodell stellt das Herzstück unseres Nachhaltigkeitsansatzes dar. Mit Hilfe des ESGenius® Score können wir jene Unternehmen identifizieren, die unsere Integration-Kriterien nicht erfüllen und somit ein zu hohes ESG-Risiko aufweisen.

Zu beachten ist, dass durch diese nachhaltige Ausrichtung bestimmte Unternehmen aus dem investierbaren Universum ausgeschlossen werden können.

Ausschlusskriterien
der Integration Fonds

⃠    Kinderarbeit

⃠    Zwangsarbeit

⃠    Diskriminierung in Beschäftigung & Beruf

⃠    Menschenrechtsverletzungen

⃠    Verletzung von UN Global Compact

⃠    Hersteller:innen von Waffen (-systemen)

⃠    Händler:innen von Waffen (-systemen)

⃠    Autoritäre Regimes

Wir folgen unseren Werten

Die Erste Asset Management verfolgt Prinzipien und Richtlinien, um eine solide Grundlage für einen nachhaltigen Investmentansatz zu schaffen. Dazu gehört auch die enge Zusammenarbeit mit Partnern, die sich auf Nachhaltigkeit spezialisiert haben, was ein wichtiger Bestandteil ist.

Integration Fonds

Wir berücksichtigen bei der Fondsauswahl bewusst Nachhaltigkeitsaspekte.

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Warnhinweise am Ende der Seiten der einzelnen Fonds.

Weitere Informationen

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Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.