Die Erste Asset Management verwaltet ein Vermögen von rund 84,02 Milliarden Euro, das in mehr als 378 Fonds investiert ist. Zusätzlich bietet die Erste AM Vermögensverwaltungslösungen an. 47 Prozent des Vermögens werden von privaten Investor:innen investiert und 53 Prozent von institutionellen Anleger:innen. Der Anteil des nachhaltigen Vermögens beträgt 24,90 Milliarden Euro (10.2024).
Sämtliche Investmentprozesse orientieren sich nach folgenden Prinzipien:
Die verschiedenen Vermögensklassen wie Aktien, Anleihen, Rohstoffe, etc. verlangen nach unterschiedlichen Methoden und Modellen der Veranlagung.
Die wichtigsten Ansätze in der Erste Asset Management sind:
Hier können Sie die Auflistung der Länder abrufen, in denen die für Dachfonds erworbenen Zielfonds ihren Sitz haben können:
Best Execution
Best Execution bedeutet „bestmögliche Durchführung“ und bezieht sich auf die Qualitätsstandards, welche die Erste Asset Management im Investmentprozess anwendet.
Wir verfügen über einen hauseigenen Trading Desk, der in der Investment-Abteilung angesiedelt ist. Darüber hinaus werden Transaktionen auch von Erste AM-Fondsmanager:innen direkt durchgeführt. Nur von der Erste Asset Management ausgewählte und der Erste Group zugelassen Händler:innen (Trader:innen) dürfen Transaktionen durchführen.
Die Erste Asset Management richtet sich nach der “Best Execution”-Vorgaben der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID).
Unterverwahrstellen
Depotbank bzw. Verwahrstelle für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Investmentfonds ist die Erste Group Bank AG, Am Belvedere 1, A-1100 Wien.
Die Depotbank bzw. Verwahrstelle setzt Unterverwahrstellen ein. Die Liste dieser Unterverwahrstellen können Sie hier abrufen:
Angabe der von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Investmentfonds
Die derzeit von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Investmentfonds (inkl. Investmentfonds nach tschechischem Recht) sind hier abrufbar:
Interessenkonflikte
Die Erste Asset Management GmbH und ihre österreichischen Tochtergesellschaften (jeweils österreichische Kapitalanlagegesellschaft, die über eine Konzession zur Verwaltung von Kapitalanlagefonds nach dem Investmentfondsgesetz verfügen) (alle insgesamt „Erste AM") die verpflichtet, im besten Interesse ihrer Kapitalanlagefonds und ihrer Kund:innen (Anteilsinhaber:innen) zu handeln. Der Themenbereich „Interessenkonflikte“ hat für die Erste AM einen sehr hohen Stellenwert.
Vergütungspolitik
Die Erste Asset Management GmbH hat Vergütungsgrundsätze festgelegt, um eventuelle Interessenkonflikte zu vermeiden und die Einhaltung der Wohlverhaltensregeln bei der Vergütung relevanter Personen sicherzustellen. Die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik können Sie hier abrufen:
Der Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft hat einen Vergütungsausschuss eingerichtet. Dieser setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Mag. Rudolf Sagmeister, Mag. Harald Gasser (Vergütungsexperte) und Ing. Heinrich Hubert Reiner.
Wichtige rechtliche Hinweise
Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.
Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.
Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.
Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.
Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.