Investmentprozess

Die Erste Asset Management verwaltet ein Vermögen von rund 94,55 Milliarden Euro, das in mehr als 378 Fonds investiert ist. Zusätzlich bietet die Erste AM Vermögensverwaltungslösungen an. 47 Prozent des Vermögens werden von privaten Investor:innen investiert und 53 Prozent von institutionellen Anleger:innen. Der Anteil des nachhaltigen Vermögens beträgt 28,73 Milliarden Euro (02.2025).

Die Investment-Prozesse folgen diesen Prinzipien:

  • Teamansatz: Die Spezialisten-Teams arbeiten eng zusammen. Auch die Investment-Abteilungen arbeiten eng zusammen. Das bringt einen wichtigen Vorteil im Wettbewerb.
  • Flexibilität: Die Wege zwischen den Teams und der Leitung der Investment-Abteilung sind kurz. Das erlaubt eine schnelle Reaktion auf externe Ereignisse, wie zum Beispiel Marktschocks.
  • Konsistenz: Die Erste AM bleibt ihrem gewählten Investmentansatz treu. Sie arbeitet aber ständig an dessen Weiterentwicklung.
  • Nachvollziehbarkeit: Die Entscheidungen der Fondsmanager:innen müssen nachvollziehbar sein. Nur so kann man die Qualität sichern und verbessern.

Die verschiedenen Vermögensklassen wie Aktien, Anleihen, Rohstoffe, etc. verlangen nach unterschiedlichen Methoden und Modellen der Veranlagung.

Die wichtigsten Ansätze in der Erste Asset Management sind:

  • Bottom Up (qualitativ): Hier wählt man einzelne Wertpapiere aus. Diese Auswahl beeinflusst das Portfolio. Ein Beispiel sind osteuropäische Aktien.
  • Top Down: Hier beeinflussen volkswirtschaftliche Analysen das Portfolio. Man schaut auf Länder oder Branchen. Ein Beispiel sind Gemischte Fonds.
  • Fundamental-quantitativ: Hier analysiert man die Vermögensklassen mit fundamentalen Kennzahlen aus der Vergangenheit. Ein Beispiel sind globale Aktienfonds, bei denen die Gewichtung von Ländern oder Branchen wichtig ist.
  • Technische Modelle: Diese Modelle bestimmen kurz-, mittel- oder langfristige Trends. Sie geben Kauf- und Verkaufssignale. Diese Signale helfen bei der Entscheidung, wann man kaufen oder verkaufen soll.

Hier finden Sie die Liste der Länder, in denen die Zielfonds für Dachfonds ihren Sitz haben können:

Best Execution

Best Execution bedeutet „bestmögliche Durchführung“. Es bezieht sich auf die Qualitätsstandards, die die Erste Asset Management im Investmentprozess anwendet. Wir haben einen eigenen Trading Desk. Dieser gehört zur Investment-Abteilung. Auch die Fondsmanager:innen von Erste Asset Management führen Transaktionen durch. Nur ausgewählte Händler:innen (Trader:innen) der Erste Asset Management und der Erste Group dürfen Transaktionen durchführen. Die Erste Asset Management folgt den „Best Execution“-Vorgaben der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID).

Unterverwahrstellen

Die Depotbank bzw. Verwahrstelle für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Investmentfonds ist die Erste Group Bank AG. Die Adresse ist Am Belvedere 1, A-1100 Wien. Die Depotbank oder Verwahrstelle nutzt Unterverwahrstellen. Sie können die Liste dieser Unterverwahrstellen hier abrufen:

Angabe der von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Investmentfonds

Die Investmentfonds, die von der Erste Asset Management GmbH verwaltet werden, können Sie hier sehen. Dazu gehören auch Investmentfonds nach tschechischem Recht.

Interessenkonflikte

Die Erste Asset Management GmbH und ihre österreichischen Tochtergesellschaften verwalten Kapitalanlagefonds. Sie haben eine Erlaubnis nach dem Investmentfondsgesetz. Alle zusammen nennt man „Erste AM". Die Erste AM muss im besten Interesse ihrer Kapitalanlagefonds und ihrer Kund:innen handeln. Der Bereich „Interessenkonflikte“ ist für die Erste AM sehr wichtig.

Vergütungspolitik

Die Erste Asset Management GmbH hat Regeln für die Vergütung festgelegt. Diese Regeln sollen Interessenkonflikte vermeiden. Sie sollen auch sicherstellen, dass die Wohlverhaltensregeln bei der Vergütung eingehalten werden. Die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik können Sie hier abrufen:

Der Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft hat einen Vergütungsausschuss eingerichtet. Dieser Ausschuss besteht aus folgenden Personen:

  • Mag. Rudolf Sagmeister
  • Mag. Harald Gasser (Vergütungsexperte)
  • Ing. Heinrich Hubert Reiner

Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. 

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