Informationen gemäß deutschem Investmentsteuerreformgesetz
Informationen gemäß deutschem Investmentsteuerreformgesetz
Information für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die ihre Fondsanteile auf einem österreichischen Depot halten:
Mit 1.1.2018 trat das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz- InvStRefG) in Deutschland in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt kommt es hinsichtlich der Besteuerung zu einer Unterscheidung zwischen „Aktienfonds“, „Mischfonds“ und „sonstigen Fonds“. Die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person muss wie bisher die nach dem deutschen Steuerrecht zu ermittelnden Erträge aus Investmentfondsanteilen auf einem österreichischen Depot in ihrer individuellen Steuererklärung aufnehmen bzw. ausweisen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, die notwendigen Informationen zum jeweiligen Anteilschein finden Sie hier:
Information für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die ihre Fondsanteile auf einem österreichischen Depot halten:
Mit 1.1.2018 trat das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz- InvStRefG) in Deutschland in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt kommt es hinsichtlich der Besteuerung zu einer Unterscheidung zwischen „Aktienfonds“, „Mischfonds“ und „sonstigen Fonds“. Die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person muss wie bisher die nach dem deutschen Steuerrecht zu ermittelnden Erträge aus Investmentfondsanteilen auf einem österreichischen Depot in ihrer individuellen Steuererklärung aufnehmen bzw. ausweisen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, die notwendigen Informationen zum jeweiligen Anteilschein finden Sie hier: