Hybridanleihen

Hybridanleihen sind eigenkapitalähnliche, nachrangige Unternehmensanleihen, deren Rendite deutlich höher ist als jene von Senior-Anleihen des gleichen Emittenten.

Das Risiko-Ertragsprofil dieser Anleiheklasse kann zwischen Aktien und vorrangig zu bedienenden Senior-Anleihen angesiedelt werden. Hybridanleihen haben entweder sehr lange Laufzeiten oder gar keine Laufzeitbegrenzung, zudem haben die Emittent:innen verschiedene Kündigungsrechte während der Laufzeit.

Der Ertrag der Anleihe ist an die Gewinn- und Geschäftsentwicklung des Emittenten gekoppelt, Hybridanleihen weisen daher keine feste Ertragsausschüttung aus. Das bedeutet, Kuponzahlungen können ausgesetzt werden. Typischerweise werden sie aber nachgeholt, sobald eine Dividende ausgeschüttet wird.

Die Kuponzahlungen gliedern sich in eine Fixzinsperiode, die zwischen 5 und 12 Jahren ausmacht und in eine variabel verzinste Periode. Wird die Anleihe beim ersten Kündigungstermin nicht zurückbezahlt, geht der Kupon in eine variable Verzinsung über. Die Höhe des variablen Kupons setzt sich aus einem Referenzzins zuzüglich einem Risikoaufschlag zusammen. Bei jedem weiteren Kündigungstermin erhöht sich der Risikoaufschlag auf den Referenzzinssatz, was für die Emittent:innen den Anreiz zu einer möglichst frühen Tilgung erhöht.

Für die Emittent:innen haben Hybridemissionen einige Vorteile. Hybridkapital zu emittieren ist weniger kostenintensiv als ein Börsengang oder eine Eigenkapitalerhöhung durch Aktien. Die Kupons von Hybridanleihen sind im Unterschied zu einer Dividende für die Emittent:innen steuerlich absetzbar und das Rating von Senior-Anleihen wird durch Hybridkapital unterstützt. Die meisten Rating-Agenturen rechnen der Eigenkapitalquote bis zu 50% der Hybridanleihen zu.

Spezielle Risiken von Hybridanleihen

Nachrangigkeit

  • Nachrangigkeit bedeutet, dass diese Anleihen im Insolvenzfall erst nach Bedienung aller anderer nicht-nachrangigen Schuldtitel bedient werden.
  • Im Insolvenzfall ist das Verlustrisiko von Nachrang-Anleihen deshalb höher als bei Senior-Anleihen.

Kuponstundung

  • Kuponzahlungen von Hybridanleihen können ausgesetzt werden, müssen aber nachgeholt werden, wenn die emittierende Gesellschaft z.B. Dividenden an die Aktionär:innen ausschütten.
  • Die Details bezüglich einer möglichen Stundung des Kupons sind im jeweiligen Prospekt der Anleihe geregelt.
  • Hybridanleihen weisen keine feste Ertragsausschüttung aus, der Ertrag ist an die Gewinn- und Geschäftssituation des Emittenten gekoppelt.

Kündigungsrechte

  • Typischerweise kann der Emittent eine Hybridanleihen unter bestimmten Voraussetzungen auch vor dem ersten planmäßigen Call-Termin kündigen.
  • Die genauen Voraussetzungen dafür sind im Prospekt der Anleihe geregelt (z.B. bei Änderungen in den Rechnungslegungsstandards, der Eigentümerstruktur des Unternehmens, der Eigenkapitalrechnung durch die Rating-Agenturen).
  • Wenn der Preis der Anleihe über 100 notiert, besteht für den Anleger das Risiko, Kursverluste in Höhe der Different des aktuellen Marktpreises gegenüber dem Call-Preis erdulden zu müssen.

Laufzeitenverlängerung

  • Der Emittent einer Hybridanleihe hat das Recht (aber nicht die Pflicht!) das Wertpapier am ersten geplanten Kündigungstermin zu kündigen.
  • Typischerweise nutzen Emittenten den ersten Call-Termin, weil sich sonst die Kupons der Anleihe erhöhen ("Step-Up-Kupons").
  • Falls der Emittent aber wider Erwarten die Anleihe nicht kündigt, verlängert sich die Laufzeit der Anleihe gemäß den Anleihebedingungen.
  • Dadurch kann sich die mittlere gewichtet Laufzeit der Anleihe erhöhen.

Spezielle Kündigungsrechte von Hybridanleihen

Rating Event Call/Capital Event Call

  • Der Emittent hat die Option vorzeitig zu kündigen, wenn sich die Eigenkapitalanrechnung durch die Rating-Agenturen verschlechtert.
  • Kündigung ist abhängig vom Eigenmittelgehalt, NICHT vom Emittentenrating (zumindest nicht direkt).

Change-of-Control (CoC) Calls

  • Wenn die Anleihe im Zuge der Änderung der Eigentümerstruktur nicht gekündigt wird, erhöht sich der Kupon um 500bp.
  • Zu beachten:
    • CoC-Ereignis: genaue Definition leitet sich vom Übernahmegesetz lokaler Gesetzgebung ab und
    • Ratingherabstufung oder -entzug infolge des und innerhalb eines bestimmten Zeitfensters nach CoC.

Accounting Event Calls

  • Der Emittent kann die Anleihe kündigen, wenn sie nicht merh als Eigenkapital oder Finanzverbindlichkeit nach den geltenden Rechnungslegungsstandards klassifiziert wird. Die meisten Anleihen haben in diesem Fall einen Call-Preis von 101.

Tax Events Calls (Gross Up/Tax Event)

  • Emittent kann kündigen,
    • wenn sich eine Änderung in der Steuergesetzgebung ergibt und der Emittent die Anleihegläubiger für mögliche Steuerabzüge schadlos halten muss, oder:
    • wenn die Kapitalkosten für Hybrid-Anleihen nicht mehr steuerabzugsfähig sind aufgrund von Änderungen in der Steuergesetzgebung.

Clena-up Calls

  • Kündigung, wenn ausstehendes Volumen unter Schwellenwert fällt (10-25% der Emissionsgröße).

Blogbeitrag zu diesem Thema:
Renditechancen mit Hybridanleihen

Quelle: ERSTE ASSET MANAGEMENT GMBH. Bitte beachten Sie, dass es sich um allgemeine, idealtypische Aussagen handelt. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Je schlechter die Bonität des Emittenten einer Anleihe ist, umso höher ist das Risiko. Bei Anleihen wirkt sich ein steigendes Zinsniveau auf den Kurswert der Anleihe nachteilig aus. Während der Laufzeit von Anleihen sind Kursschwankungen möglich. Kapitalverluste sind möglich. Bei Hybridanleihen besteht das Risiko eines Totalverlustes. Hybridanleihen weisen keine feste Ertragsausschüttung aus, der Ertrag ist an die Gewinn- und Geschäftssituation des Emittenten gekoppelt.