Hybrid-Anleihen

Hybrid-Anleihen sind Unternehmens-Anleihen, die ähnlich wie Eigenkapital sind. Sie sind nachrangig. Das bedeutet, sie werden im Falle einer Insolvenz später bedient als andere Schulden. Die Rendite von Hybrid-Anleihen ist höher als die von Senior-Anleihen desselben Unternehmens. Das Risiko und der Ertrag von Hybrid-Anleihen liegen zwischen Aktien und vorrangigen Senior-Anleihen. Hybrid-Anleihen haben sehr lange Laufzeiten oder keine Laufzeitbegrenzung. Die Emittent:innen können die Anleihen während der Laufzeit kündigen. Der Ertrag der Anleihe hängt vom Gewinn und der Geschäftsentwicklung des Unternehmens ab. Hybrid-Anleihen haben keine feste Ertragsausschüttung. Das bedeutet, dass Kuponzahlungen ausgesetzt werden können. Meistens werden sie nachgeholt, wenn eine Dividende ausgeschüttet wird.

Die Kuponzahlungen haben eine feste Zinsperiode von 5 bis 12 Jahren und danach eine variable Zinsperiode. Wenn die Anleihe beim ersten Kündigungstermin nicht zurückgezahlt wird, geht der Kupon in eine variable Verzinsung über. Der variable Kupon besteht aus einem Referenzzins plus einem Risikoaufschlag. Bei jedem weiteren Kündigungstermin erhöht sich der Risikoaufschlag, was die Emittent:innen dazu anregt, die Anleihe frühzeitig zurückzuzahlen. Für die Emittent:innen haben Hybrid-Anleihen Vorteile. Hybridkapital zu emittieren ist günstiger als ein Börsengang oder eine Eigenkapitalerhöhung durch Aktien. Die Kupons von Hybrid-Anleihen sind steuerlich absetzbar, im Gegensatz zu Dividenden. Das Rating von Senior-Anleihen wird durch Hybrid-Kapital verbessert. Die meisten Rating-Agenturen rechnen bis zu 50 Prozent der Hybrid-Anleihen zum Eigenkapital.

Bitte beachten Sie, dass es sich um allgemeine, idealtypische Aussagen handelt. Veranlagungen in Wertpapiere bergen neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Je schlechter die Bonität der Emittent:innen einer Anleihe ist, umso höher ist das Risiko. Bei Anleihen wirkt sich ein steigendes Zinsniveau auf den Kurswert der Anleihe nachteilig aus. Während der Laufzeit von Anleihen sind Kursschwankungen möglich. Kapitalverluste sind möglich. Bei Hybridanleihen besteht das Risiko eines Totalverlustes.

Spezielle Risiken von Hybrid-Anleihen

Nachrangigkeit

  • Nachrangigkeit bedeutet, dass diese Anleihen im Insolvenzfall erst nach Bedienung aller anderer nicht-nachrangigen Schuldtitel bedient werden.
  • Im Insolvenzfall ist das Verlustrisiko von Nachrang-Anleihen deshalb höher als bei Senior-Anleihen.

Kuponstundung

  • Kuponzahlungen von Hybrid-Anleihen können ausgesetzt werden. Die Gesellschaft muss die Zahlungen nachholen, wenn sie zum Beispiel Dividenden an die Aktionär:innen ausschüttet.
  • Informationen zur Stundung des Kupons finden Sie im Prospekt der Anleihe.
  • Hybrid-Anleihen haben keine feste Ertrags-Ausschüttung. Der Ertrag hängt vom Gewinn und der Situation der Emittent:innen ab.

Kündigungsrechte

  • Typischerweise können die Emittent:innen eine Hybridanleihe unter bestimmten Voraussetzungen auch vor dem ersten planmäßigen Call-Termin kündigen.
  • Die genauen Voraussetzungen dafür stehen im Prospekt der Anleihe. Beispiele sind Änderungen in 
    • den Rechnungslegungsstandards
    • der Eigentümerstruktur des Unternehmens
    • der Eigenkapitalrechnung durch die Rating-Agenturen
  • Wenn der Preis der Anleihe über 100 notiert, besteht für die Anleger:innen das Risiko, Kursverluste in Höhe der Differenz des aktuellen Marktpreises gegenüber dem Call-Preis erdulden zu müssen.

Laufzeitenverlängerung

  • Die Emittent:innen einer Hybridanleihe haben das Recht, das Wertpapier am ersten geplanten Kündigungstermin zu kündigen. Sie müssen das aber nicht tun.
  • Emittent:innen nutzen oft den ersten Kündigungstermin, weil sich sonst die Zinsen der Anleihe erhöhen. Diese höheren Zinsen nennt man Step-Up-Kupons.
  • Wenn die Emittent:innen die Anleihe nicht kündigen, verlängert sich die Laufzeit der Anleihe. Das steht in den Anleihebedingungen.
  • Dadurch kann sich die durchschnittliche Laufzeit der Anleihe erhöhen.

Spezielle Kündigungsrechte von Hybrid-Anleihen

Rating Event Call/Capital Event Call

  • Die Emittent:innen können vorzeitig kündigen, wenn sich die Eigenkapital-Anrechnung durch die Rating-Agenturen verschlechtert.
  • Die Kündigung hängt vom Eigenmittel-Gehalt ab, nicht direkt vom Emittenten-Rating.

Change-of-Control (CoC) Calls

  • Wenn die Anleihe bei einer Änderung der Eigentümerstruktur nicht gekündigt wird, steigt der Zinssatz um 500 Basispunkte.
  • Ein CoC-Ereignis (Change of Control) wird durch das Übernahmegesetz des jeweiligen Landes definiert.
  • Eine Herabstufung oder ein Entzug des Ratings kann nach einem CoC-Ereignis und innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen.

Accounting Event Calls

  • Die Emittent:innen können die Anleihe kündigen, wenn sie nicht mehr als Eigenkapital oder Finanzverbindlichkeit nach den geltenden Rechnungslegungsstandards klassifiziert wird. Die meisten Anleihen haben in diesem Fall einen Call-Preis von 101.

Tax Events Calls (Gross Up/Tax Event)

  • Emittent:innen können kündigen, wenn sich die Steuergesetze ändern und sie die Anleihegläubiger für mögliche Steuerabzüge entschädigen müssen.
  • Emittent:innen können auch kündigen, wenn die Kapitalkosten für Hybrid-Anleihen wegen Änderungen in den Steuergesetzen nicht mehr steuerlich absetzbar sind.

Clena-up Calls

  • Die Emittent:innen können kündigen, wenn das ausstehende Volumen unter den Schwellenwert fällt. Das entspricht 10-25% der Emissionsgröße.