Spezialinformation anlässlich der Ausschüttung am 1.4.2022 und der Kapitalertragssteuer bei den YOU INVEST FONDS

Bei allen YOU INVEST Fonds hat man als Anleger:in die Möglichkeit in die Fondsanteile mit jährlicher Ausschüttung (A-Anteile) oder in jene Anteile, welche die Erträge im Fonds belassen (T-Anteile), zu veranlagen.

Die Ausschüttung erfolgt für die Fonds YOU INVEST solid, balanced, active, progressiv und advanced am 1.4. eines jeden Jahres.

Die Höhe der Ausschüttung wird von der Kapitalanlagegesellschaft jedes Jahr neu festgelegt. Die Kennzahl für die Höhe der Ausschüttung im Verhältnis zum Kurs des Fonds nach der letzten Ausschüttung (ex Tag) ist die Ausschüttungsrendite.

Spezialinformation anlässlich der Ausschüttung am 1.4.2022 und der Kapitalertragssteuer bei den YOU INVEST FONDS

Bei allen YOU INVEST Fonds hat man als Anleger:in die Möglichkeit in die Fondsanteile mit jährlicher Ausschüttung (A-Anteile) oder in jene Anteile, welche die Erträge im Fonds belassen (T-Anteile), zu veranlagen.

Die Ausschüttung erfolgt für die Fonds YOU INVEST solid, balanced, active, progressiv und advanced am 1.4. eines jeden Jahres.

Die Höhe der Ausschüttung wird von der Kapitalanlagegesellschaft jedes Jahr neu festgelegt. Die Kennzahl für die Höhe der Ausschüttung im Verhältnis zum Kurs des Fonds nach der letzten Ausschüttung (ex Tag) ist die Ausschüttungsrendite.

INFO:

Ein Update zur Entwicklung der Fonds, zur Markteinschätzung und Positionierung finden Sie in einem Interview mit Gerhard Beulig, Senior Fondsmanager auf unserem Blog

Für die Ausschüttung am 1.4.2022 beträgt die Ausschüttungsrendite von 1,70% (YOU INVEST solid) bis 3,61% (YOU INVEST advanced), Sie finden die aktuellen Werte sowie die Historie auf den interaktiven Factsheets der Fonds.

YOU INVEST solid; YOU INVEST balanced; YOU INVEST active; YOU INVEST progressive; YOU INVEST advanced

Bei den Ausschüttungen kommt für in Österreich steuerpflichtige Anleger:innen die KEST zum Abzug. Vielfach beginnt man dann zu rechnen und stellt fest, dass die Höhe der Steuer nicht, wie erwartet, 27,5 % von der Ausschüttung ausmacht.

Um es vorweg zu nehmen: Nein, das ist kein Irrtum, denn die Steuer errechnet sich nicht aus der Ausschüttung, sondern aus den steuerpflichtigen Erträgen.

Im Folgenden möchten wir kurz die Frage „Ausschüttung und Steuer“ zusammenfassen:

  • Die Höhe der Kapitalertragsteuer (KESt): Die Steuer errechnet sich aus den steuerpflichtigen Erträgen, die im jeweiligen Fonds angefallen sind. Sie wird im Zuge der Meldung an die OeKB (Österreichische Kontrollbank) errechnet und in EUR/Fondsanteil angegeben. Multipliziert mit der Anzahl der Anteile, welche die Anleger:innen auf dem Depot halten, ergibt sich jener Betrag, der an die Finanz abgeführt und auch auf dem Kundenbeleg ausgewiesen wird.
    Vereinfacht gesagt: wenn man die Steuer in Relation zu den steuerpflichtigen Erträgen (aus dem Rechenschaftsbericht) setzt, ergibt sich üblicherweise der Steuersatz von 27,5%.
  • Die Höhe der Ausschüttung/Anteil: Diese wird unabhängig von der Höhe der Steuer/Anteil von der Kapitalanlagegesellschaft jedes Jahr neu festgelegt. Als ein Kriterium soll dabei die Höhe der Brutto-Ausschüttung (vor KESt-Abzug) dem Kapitalmarkt entsprechen, mindestens aber muss die angefallene KESt ausgeschüttet werden.

Daraus ergibt sich, dass die Höhe der Steuer bezogen auf die Brutto-Ausschüttung üblicherweise nicht 27,5 % ausmacht. In manchen Jahren wird sie höher sein, in manchen Jahren aber auch weniger – und es kann auch vorkommen, dass in einem Jahr keine steuerpflichtigen Erträge im Fonds angefallen sind und somit im Zuge der Ausschüttung keine Steuer abgezogen wurde.

Auch bei T-Anteilen wird einmal jährlich die abzuführende Kapitalertragsteuer (KESt) ermittelt und zum Zeitpunkt der Ausschüttung an das Finanzamt abgeführt.

Ausschüttung und Rechenwert: Jede Ausschüttung bei einem Investmentfonds erfolgt aus dem Fondsvermögen. Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Ausschüttung der Rechenwert des Fonds um die Höhe der Ausschüttung fällt. Da sich aber meist am selben Tag auch der Kurs des Fonds aufgrund von Marktschwankungen verändert, ist dieser Kursrückgang aufgrund der Ausschüttung häufig nicht in absolut der gleichen Höhe wie die Ausschüttung selbst.

 

Mehr Informationen zu den YOU INVEST Fonds

Informationen zu den YOU INVEST Fonds finden Sie hier: www.youinvest.at

Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.