FAQ
Investmentfonds sammeln das Anlage-Kapital vieler Anleger ein, um es in Aktien, Anleihen oder anderen Wertpapier-Arten (z. B. Immobilien, Rohstoffe) anzulegen. Sie erwerben Anteile an einem professionell verwalteten Korb von Wertpapieren. Im Gegensatz zum Kauf einer einzelnen Aktie oder Anleihe hängt damit Ihr Erfolg nicht nur von einer Position ab. Entwickelt sich ein Titel schwächer, kann er durch eine gute Entwicklung bei anderen Papieren „aufgefangen“ werden.
Der „Preis“ oder „Wert“ („Rechenwert“) eines Fondsanteils verändert sich im Zeitablauf und hängt von der Entwicklung der im Fonds gehaltenen Wertpapiere und Vermögenswerte ab. Dieser Preis wird täglich ermittelt. Im Fondspreis ist die Verwaltungsgebühr berücksichtigt. Der beim Kauf anfallende einmalige Ausgabeaufschlag und andere ertragsmindernde Kosten wie individuelle Konto- und Depotgebühren sind nicht berücksichtigt.
Sie können bereits mit kleinen Beträgen Fondsanteile erwerben. Der sogenannte „s Fonds Plan“ ermöglicht Ihnen ein regelmäßiges anlegen bereits ab 30 Euro pro Monat.
So können Sie sich bereits mit kleinen Beträgen an den internationalen Wertpapiermärkten beteiligen.
Hinweis: Je nach Entwicklung des Investmentfonds wird sich die Wertenwicklung eines s Fonds Plans von der einer Einmalveranlagung unterscheiden (höher oder geringer). Ein Kapitalverlust ist in beiden Fällen möglich.
Sie können die Publikumsfonds der Erste Asset Management bis auf wenige Ausnahmen täglich kaufen oder auch wieder verkaufen. Der Ausgabe- und Rücknahmepreis eines Fondsanteils wird nach objektiven und nachprüfbaren Bewertungsmethoden ermittelt.
Genaue Informationen bieten die KIDs und Factsheets der jeweiligen Publikumsfonds.
Anteile von Investmentfonds können Sie bei Ihrer Erste Bank und Sparkasse sowie in jeder anderen Bank erwerben. Ihr Berater hilft Ihnen gerne bei der Auswahl des für Sie geeigneten Fonds. Sie können Fonds auch selbständig im Internet kaufen.
Investmentfonds gelten als Sondervermögen. Selbst im theoretischen Fall einer Insolvenz der Investmentfondsgesellschaft oder der Depotbank geht das Fondsvermögen nicht in die Konkursmasse ein, sondern bleibt eigenständig erhalten. Darüber hinaus unterliegen die Fondsanbieter laufenden Kontrollen und Überwachungen, z. B. durch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und externe Wirtschaftsprüfer.
Das Risiko wird von uns nach dem sogenannten „SRRI-Indikator“ angegeben. Dieser Indikator kann einen Wert von 1 (niedriges Risiko) bis 7 (hohes Risiko) einnehmen. Bitte beachten Sie, dass sich dieser Indikator im Zeitablauf ändern kann.
Prinzipiell können Sie Ihren Fonds jederzeit verkaufen. Die empfohlene Behaltedauer für die Investmentfonds der Erste Asset Management leiten wir vom SRRI-Indikator ab. Dieser Risikoindikator wird auf Basis der Vorschriften der europäischen Wertpapieraufsicht errechnet und ist integraler Bestandteil der wesentlichen Anlegerinformationen (auch KID – Kundeninformationsdokument genannt). Die empfohlene Behaltedauer finden Sie direkt bei der Übersicht des jeweiligen Investmentfonds oder im Fonds-Factsheet, das auch zum Download zur Verfügung steht. Die empfohlene Behaltedauer beträgt mindestens zwei Jahre für Fonds mit einem SRRI-Indikator von 1 oder 2, mindestens sechs Jahre für Fonds mit einem SRRI Indikator von 3, 4, 5 oder 6, bzw. mindestens acht Jahre für Fonds mit einem SRRI-Indikator von 7.
Wichtige rechtliche Hinweise
Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.
Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.
Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.
Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.
Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.